AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Fahrradtouren
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§ 1 GELTUNGSBEREICH
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Dienstleistungen, welche RAYRIDER anbietet.
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Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen an.
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§ 2 VERTRAG
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung und danach erfolgter Auftragsbestätigung durch RAYRIDER zustande.
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§ 3 LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Tourenbeschreibung auf der Internetseite oder Flyer, sowie aus der individuellen Vereinbarung mit dem jeweiligen Vertragspartner. Unseren Tourguides ist es freigestellt den Streckenverlauf zu ändern. Dadurch können die Touren voneinander abweichen. Dauer und Strecke sind immer ungefähre Angaben. Wenn nichts anders vereinbart ist, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 2 Personen pro Tour.
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§ 4 PREISE
Wenn nicht anders vereinbart, gelten die auf der Internetseite bzw. Flyer abgebildeten Preise.
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§ 5 GUTSCHEINE
Ausgestellte Gutscheine werden erst nach Zahlungseingang gültig und können nicht gegen Bargeld umgetauscht werden. Sie haben eine 3–jährige Laufzeit. Der Gutschein ist online einzulösen oder bei Tour Start dem Tourguide auszuhändigen.
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§ 6 ZAHLUNG
Die Zahlung erfolgt in der Regel per Banküberweisung oder bar vor Tour Start.
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§ 7 STORNO, RÜCKTRITT, UMBUCHUNG
RAYRIDER ist stets bemüht seine Termine einzuhalten. Muss eine Tour aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgesagt werden, haben die Teilnehmenden Anspruch auf Rückerstattung der erfolgten Zahlungen oder Teilnahme an einem Ersatztermin. Ein weiterer Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
Die Tour findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt, ausser die Sicherheit der Teilnehmer kann nicht gewährleistete werden. In diesem Fall hat die teilnehmende Person Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückerstattung der bereits erfolgten Zahlung.
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Muss eine bereits begonnene Tour aufgrund außergewöhnlicher Umstände, etwa ein starker Sturm oder Verletzung einer teilnehmenden Person, abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegen RAYRIDER.
Die Kundschaft kann bei bereits reservierten Touren vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Dabei fallen bei einer Stornierung oder Umbuchung bis zum 14. Tag vor dem Termin der Tour keine Kosten an. Danach gelten folgende Gebühren:
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Bis 7 Tage vor Tourstart sind 25 % Stornogebühr fällig.
Bis 3 Tage vor Tourstart sind 50 % Stornogebühr fällig.
Weniger als 3 Tage vor Tourstart sind 100 % Stornogebühr fällig.
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Werden bei einer Gruppenbuchung nur einzelne Teilnehmende (max. 10 % der Gesamt-Teilnehmerzahl) z.B. wegen Erkrankung storniert, wird keine Stornogebühr erhoben, wenn uns die neue Teilnehmerzahl bis 24 Stunden vor dem Tourstart per Mail mitgeteilt wird.
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RAYRIDER behält sich seinerseits vor, eine Tour abzusagen, falls bei Tourbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Kooperationen mit weiteren Partnern gelten jeweils deren Stornierungsbedingungen.
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§ 8 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die teilnehmende Person muss vor Antritt der Tour selbst einschätzen, ob die Teilnahme mit ihrer körperlichen Verfassung vereinbar ist. Die teilnehmende Person hat auf den geführten Fahrradtouren unbedingt die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. RAYRIDER haftet nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.
Die teilnehmende Person hat sich vor Fahrtantritt mit dem Mietfahrrad vertraut zu machen sowie einen Fahrtauglichkeitstest durchführen. Liegt bei Beginn der Nutzung offensichtlich ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte vor oder tritt er während der Nutzung auf, hat der Teilnehmer unverzüglich RAYRIDER bzw. den Tourguide zu informieren und die Nutzung des Fahrrades unmittelbar zu unterlassen.
Die teilnehmende Person haftet für von ihm zu vertretende Schäden an dem ihm während der Fahrradtour zur Verfügung gestellten Fahrrad.
RAYRIDER haftet gegenüber dem Kunden in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Stadtführung auf Fahrrädern) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
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§ 9 MITWIRKUNGSPFLICHT
Die tourenteilnehmende Person ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, insbesondere die verkehrsübliche Sorgfalt walten zu lassen. Bei grob fahrlässigem oder störendem Verhalten eines Teilnehmers oder bei übermäßigem Genuss von Alkohol wird der Teilnehmer ersatzlos von der Veranstaltung ausgeschlossen.
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§ 10 EINWILLIGUNG ZUR VERÖFFENTLICHUNG VON FOTOS
Im Rahmen unserer Fahrradtouren werden wir gelegentlich Fotos und Videoaufnahmen machen, die auf der Website und Social Media Plattformen von RAYRIDER veröffentlicht werden können. Aus rechtlichen Gründen ist dies nur mit Ihrem Einverständnis möglich. Wenn Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, weisen Sie bitte unseren Fotografen, Guide und/ oder RAYRIDER daraufhin.
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§ 11 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine der voran stehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
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§ 12 GERICHTSSTAND
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und RAYRIDRER gilt ausschließlich das Recht der schweizerischen Eidgenossenschaft. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Vertragsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und RAYRIDER ist Zürich.